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Potential Sanction Match (de)

Rückfrage zu einem möglichen Sanktionstreffer

Pay. überprüft den Zahlungsverkehr auf mögliche Übereinstimmungen mit Personen und Organisationen, die auf Sanktionslisten geführt werden. Dies gilt sowohl für eingehende Zahlungen als auch für ausgehende Geldflüsse, beispielsweise Rückerstattungen und Auszahlungen.

Gelegentlich ergibt sich dabei ein möglicher Sanktionstreffer. Dies bedeutet nicht automatisch, dass die betreffende Person oder Organisation tatsächlich auf einer Sanktionsliste steht. Häufig besteht beispielsweise lediglich eine Namensähnlichkeit. Ein solcher Treffer muss jedoch näher geprüft werden.

Auf dieser Seite erklären wir, warum Sie eine Anfrage von Pay. erhalten haben, welche Informationen wir benötigen, wie sich die Anfrage mit der DSGVO vereinbaren lässt und wie es anschließend weitergeht.

Warum habe ich eine Anfrage erhalten?

Bei der Überprüfung einer Transaktion wurde eine Ähnlichkeit zwischen dem Namen eines Kontoinhabers und dem Namen einer Person oder Organisation auf einer Sanktionsliste festgestellt.

Eine solche Meldung ist zunächst ein Hinweis darauf, dass eine weitere Prüfung erforderlich ist. Ein möglicher Sanktionstreffer bedeutet daher nicht, dass der Kontoinhaber tatsächlich Sanktionen unterliegt.

Um festzustellen, ob es sich um dieselbe Person handelt, benötigen wir zusätzliche Informationen. Anhand eines abweichenden Geburtsdatums oder einer anderen Staatsangehörigkeit lässt sich beispielsweise häufig bereits feststellen, dass der Kontoinhaber nicht mit der Person auf der Sanktionsliste identisch ist.

Grundlage dieser Prüfung ist das niederländische Sanktionsgesetz 1977 (Sanctiewet 1977).

Welche Informationen benötigen wir?

Um den möglichen Sanktionstreffer zu prüfen und nach Möglichkeit auszuschließen, bitten wir Sie, uns – soweit Ihnen diese Informationen vorliegen – folgende Angaben zum betreffenden Kontoinhaber zu übermitteln:

  • vollständiger Vor- und Nachname;
  • Geburtsdatum;
  • Staatsangehörigkeit.

Alternativ können Sie eine Kopie eines Ausweisdokuments einreichen, aus dem diese Angaben hervorgehen.

Die angeforderten Informationen können Sie ganz einfach übermitteln, indem Sie auf die E-Mail antworten, die Sie von Pay. erhalten haben.

Was ist, wenn mir diese Informationen nicht vorliegen?

Die Prüfung bezieht sich ausschließlich auf die Person, die dem in unserer E-Mail genannten Konto zugeordnet ist.

Es kann beispielsweise vorkommen, dass Ihr Kunde nicht mit dem Kontoinhaber identisch ist. Ebenso ist es möglich, dass Ihnen aufgrund der Art Ihrer Dienstleistungen nicht alle angeforderten personenbezogenen Daten vorliegen. Selbstverständlich müssen Sie keine Informationen übermitteln, über die Sie nicht verfügen.

Wir bitten Sie jedoch, auf unsere E-Mail zu antworten und uns mitzuteilen, dass Ihnen die angeforderten Informationen nicht oder nur teilweise vorliegen. So können wir dies bei der weiteren Prüfung berücksichtigen.

Darf ich diese Daten im Rahmen der DSGVO weitergeben?

Gelegentlich erhalten wir die Rückmeldung, dass personenbezogene Daten aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht an Pay. weitergegeben werden dürfen. Die DSGVO enthält jedoch kein generelles Verbot, personenbezogene Daten an andere Parteien zu übermitteln.

Vielmehr legt die DSGVO Voraussetzungen für die Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten fest. Besteht eine gültige Rechtsgrundlage und ist die Verarbeitung erforderlich und verhältnismäßig, kann die Weitergabe personenbezogener Daten zulässig sein.

Die von Pay. angeforderten Informationen werden gezielt dazu verwendet, einen möglichen Sanktionstreffer zu untersuchen und festzustellen, ob der betreffende Kontoinhaber tatsächlich mit einer Person auf einer Sanktionsliste übereinstimmt. Die Prüfung erfolgt im Rahmen der Verpflichtungen, die sich aus den geltenden Sanktionsvorschriften ergeben.

Wir fragen daher ausschließlich Daten ab, die dabei helfen können, Personen voneinander zu unterscheiden und den möglichen Sanktionstreffer zu bestätigen oder auszuschließen. Dazu gehören beispielsweise der vollständige Name, das Geburtsdatum und die Staatsangehörigkeit. Alternativ kann auch ein Ausweisdokument eingereicht werden.

Die DSGVO bedeutet daher nicht automatisch, dass die angeforderten Informationen nicht an Pay. weitergegeben werden dürfen.

Selbstverständlich bleibt jeder Händler selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten sorgfältig und ordnungsgemäß zu verarbeiten und weiterzugeben. Sollten Ihnen die angeforderten Informationen nicht vorliegen oder sollten Sie der Auffassung sein, dass Sie diese in Ihrer konkreten Situation nicht übermitteln können, antworten Sie bitte dennoch auf unsere E-Mail und erläutern Sie die Situation. Wir können dies dann bei der weiteren Prüfung berücksichtigen.

Innerhalb welcher Frist muss ich antworten?

Bitte antworten Sie innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt unserer Anfrage. Dies gilt auch, wenn Ihnen die angeforderten Informationen nicht oder nur teilweise vorliegen.

Mit einer zeitnahen Antwort helfen Sie uns, die Prüfung so schnell wie möglich abzuschließen.

Was geschieht mit den übermittelten Informationen?

Pay. prüft die verfügbaren Informationen, um festzustellen, ob der Kontoinhaber mit der Person auf der betreffenden Sanktionsliste identisch ist.

Wenn uns ausreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass keine Verbindung zu der Person auf der Sanktionsliste besteht, schließen wir die Prüfung ab. Die betreffende Kontonummer kann anschließend auf eine interne Freigabeliste („Whitelist“) gesetzt werden, um unnötige erneute Meldungen möglichst zu vermeiden.

Die Aufnahme in diese Liste garantiert jedoch nicht, dass zu einem späteren Zeitpunkt keine erneute Prüfung erforderlich wird. Neue oder geänderte Informationen können dazu führen, dass wir erneut Nachforschungen anstellen.

Warum führt Pay. diese Kontrollen durch?

Pay. muss Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass Zahlungsdienste für Transaktionen genutzt werden, die gegen geltende Sanktionen verstoßen.

Daher überprüfen wir sowohl eingehende als auch ausgehende Zahlungsströme auf mögliche Übereinstimmungen mit Personen und Organisationen auf Sanktionslisten. Wird eine mögliche Übereinstimmung festgestellt, ist eine zusätzliche Prüfung erforderlich, um festzustellen, ob tatsächlich ein Sanktionsrisiko besteht.

Wir verstehen, dass die Beschaffung zusätzlicher Informationen mit zusätzlichem Aufwand verbunden sein kann und dass Ihnen die angeforderten personenbezogenen Daten nicht in jedem Fall vorliegen. Daher fragen wir ausschließlich Informationen ab, die für die Prüfung relevant sind, und berücksichtigen, wenn bestimmte Daten nicht verfügbar sind.

Häufig gestellte Fragen

Bedeutet ein Sanktionstreffer, dass mein Kunde Sanktionen unterliegt?

Nein. Ein möglicher Sanktionstreffer bedeutet zunächst lediglich, dass eine Übereinstimmung oder Ähnlichkeit festgestellt wurde, beispielsweise zwischen dem Namen des Kontoinhabers und einem Namen auf einer Sanktionsliste. Eine weitere Prüfung ist erforderlich, um festzustellen, ob es sich tatsächlich um dieselbe Person oder Organisation handelt.

Mein Kunde ist nicht der Kontoinhaber. Was muss ich tun?

Teilen Sie uns dies bitte mit, indem Sie auf unsere E-Mail antworten. Die Prüfung bezieht sich auf die Person, die dem in unserer Anfrage genannten Konto zugeordnet ist. Wenn Ihnen keine personenbezogenen Daten zu dieser Person vorliegen, können Sie uns dies einfach mitteilen.

Mir liegen nicht alle angeforderten Informationen vor. Soll ich trotzdem antworten?

Ja, bitte. Übermitteln Sie uns die Informationen, über die Sie verfügen, und teilen Sie uns mit, welche Angaben Ihnen nicht vorliegen.

Darf ich die Weitergabe personenbezogener Daten aufgrund der DSGVO verweigern?

Die DSGVO enthält kein generelles Verbot der Weitergabe personenbezogener Daten. Ob Daten übermittelt werden dürfen, hängt unter anderem von der Rechtsgrundlage, dem Zweck und der Erforderlichkeit der Verarbeitung ab.

Die von Pay. angeforderten Informationen dienen einer konkreten Prüfung eines möglichen Sanktionstreffers. Wenn Sie bestimmte Informationen aufgrund Ihrer konkreten Situation nicht übermitteln können oder möchten, antworten Sie bitte dennoch auf unsere Anfrage und teilen Sie uns den Grund mit. Wir können dies dann bei unserer Prüfung berücksichtigen.

Reicht eine Kopie eines Ausweisdokuments aus?

Ja. Ein Ausweisdokument kann verwendet werden, um die für die Prüfung erforderlichen Identifikationsdaten festzustellen.

Warum fragen Sie nach Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit?

Diese Angaben helfen dabei, Personen mit identischen oder ähnlichen Namen voneinander zu unterscheiden. Weichen beispielsweise das Geburtsdatum oder die Staatsangehörigkeit des Kontoinhabers von den Angaben der Person auf der Sanktionsliste ab, kann dies ein wichtiger Anhaltspunkt dafür sein, den möglichen Sanktionstreffer auszuschließen.

Was geschieht, nachdem ich geantwortet habe?

Pay. bewertet die verfügbaren Informationen und führt die weitere Prüfung durch. Wenn wir mit ausreichender Sicherheit feststellen können, dass der Kontoinhaber nicht mit der betreffenden Person auf der Sanktionsliste identisch ist, wird die Prüfung abgeschlossen.

Fragen?

Wenn Sie Fragen zu unserer Anfrage haben, antworten Sie bitte direkt auf die E-Mail, die Sie von Pay. erhalten haben. So können wir Ihre Frage unmittelbar der richtigen Prüfung zuordnen.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.